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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB von TAUTEC ELECTRONICS GmbH

TAUTEC ELECTRONICS GmbH
Moosfennstrasse 16
14542 Werder/Havel
Deutschland


- im folgenden TAUTEC genannt -


1. Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von TAUTEC gelten für alle Kaufverträge zwischen TAUTEC sowie ihren gewerblichen Kunden. TAUTEC liefert ausschließlich an gewerbliche Kunden (B2B) wie Firmen, Behörden, Schulen aber nicht an Privatkunden. Abweichende AGB des Kunden finden nur dann Anwendung, wenn TAUTEC ihre Geltung schriftlich bestätigt hat.

1.2. TAUTEC ist berechtigt, ihre AGB für künftige Geschäfte jederzeit anzupassen. Es gelten jeweils die AGB in ihrer aktuellen Fassung, wie sie auf der Website www.tautec-electronics.de veröffentlicht sind.

1.3. Alle Angebote von TAUTEC auf der Internetseite von www.Tautec-Electronics.de sind unverbindlich und freibleibend. Kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich. Der Vertrag kommt durch den Abschluss des Bestellvorgangs auf der Internetseite von Tautec und Bestätigung der Bestellung durch Tautec per E-Mail oder Ausführung der Bestellung durch Tautec zustande.


2. Vertragsschluß

Der Kaufvertrag kommt durch schriftliche Bestätigung der Bestellung oder durch die Auslieferung der bestellten Ware zustande, sofern die Parteien nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung treffen.


3. Lieferung

Die Lieferung erfolgt entweder ab Lager oder ab Fabrik auf Gefahr des Kunden. Die Lieferung erfolgt an die vereinbarte Stelle. Bei geänderter Anweisung trägt der Kunde die dadurch entstehenden Kosten. Mangels abweichender Vereinbarung verstehen sich die Lieferungen ab Lager, ohne Verpackung. Für die Lieferung der Ware zugesagte Lieferdaten sind ausschließlich Versanddaten. Der von uns genannte Zeitpunkt des Versandes gilt ab Lager oder ab Herstellerwerk. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Höhere Gewalt oder behördliche Maßnahmen, wie auch Streik oder Aussperrung, die TAUTEC unverschuldet die rechtzeitige Lieferung unmöglich machen, berechtigen sowohl TAUTEC als auch den Kunden, die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung, höchstens jedoch bis zu einer Dauer von drei Wochen, unter Ausschluß von Schadensersatzansprüchen zu verlängern. Nach Ablauf dieser Frist ist sowohl der Kunde als auch TAUTEC berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.


4. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, alleiniges Eigentum von TAUTEC. Der Kunde ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebes zu veräußern. Bei einer Veräußerung der gelieferten Ware tritt der Kunde hiermit im voraus die aus dem Verkauf entstehenden Forderungen an TAUTEC ab. TAUTEC ist berechtigt, im Falle des Zahlungsverzuges die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zu untersagen. Das Recht zur Weiterveräußerung entfällt, wenn der Kunde zahlungsunfähig wird oder über sein Geschäftsvermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Wird unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware vom Kunden zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für TAUTEC, ohne daß diese hieraus verpflichtet wird. Die neue Sache wird Eigentum von TAUTEC. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht der TAUTEC gehörender Ware erwirbt TAUTEC Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zu der Zeit der Verarbeitung. Wird Vorbehaltsware mit nicht der TAUTEC gehörender Ware gemäß §§ 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so wird TAUTEC entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Miteigentümer. Erwirbt der Kunde durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt an TAUTEC Miteigentum nach dem Verhältnis der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Kunde verwahrt in diesen Fällen die im Eigentum oder Miteigentum von TAUTEC stehende Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen gilt, unentgeltlich.

Der Kunde ist trotz der Forderungsabtretung bis auf weiteres widerruflich zur Einziehung der Forderungen aus Warenverkäufen ermächtigt. Erfüllt der Kunde seine Vertragsverpflichtungen gegenüber TAUTEC nicht, kommt er insbesondere in Zahlungsverzug, ist TAUTEC berechtigt, nach erfolgloser Bestimmung einer angemessenen Zahlungsfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen. TAUTEC ist dann zudem berechtigt, vom Kunden Ersatz des entstandenen Schadens zu verlangen.

Zu anderen Verfügungen über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware oder zu Verfügungen über die im voraus abgetretenen Forderungen ist der Kunde nicht berechtigt; insbesondere dürfen die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren und die abgetretenen Forderungen nicht ohne Zustimmung von TAUTEC an Dritte verpfändet oder zur Sicherung übereignet bzw. übertragen werden. Bei Pfändungsmaßnahmen oder sonstigen Beeinträchtigungen der Rechte von TAUTEC durch Dritte hat der Kunde unverzüglich TAUTEC zu benachrichtigen, die zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Unterlagen (z.B. Abschrift des Pfändungsprotokolls) zu übersenden und dem Gerichtsvollzieher sowie Pfändungsgläubiger sogleich von den Eigentums- und sonstigen Rechten TAUTEC Kenntnis zu geben.

Übersteigt der Wert der von TAUTEC gewährten Sicherheiten ihre Forderungen um mehr als 20 %, ist TAUTEC auf Verlangen jederzeit bereit, die darüber hinausgehenden Sicherungsrechte insoweit nach ihrer Wahl freizugeben. Maßgebend für die Wertbemessung des Sicherungsguts ist der bei einer Verwertung durch TAUTEC zu erzielende Erlös abzüglich der anfallenden Kosten. Soweit dieser Wert nicht oder noch nicht festgestellt werden kann, gilt als Wert der Nettoeinkaufspreis der betreffenden Ware minus 20 % hiervon. Für jedes Jahr nach Erwerb der einzelnen Ware ist dieser Wert um einen weiteren Abschlag von 20 % zu kürzen. Die anfallende Mehrwertsteuer bleibt bei der Wertbemessung außer Ansatz.

Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware in angemessener Höhe gegen Feuer, Wasser und sonstige Gefahren auf seine Kosten zu versichern und versichert zu halten. Auf Anfrage wird der Kunde TAUTEC den Versicherungsabschluß und die laufenden Prämienzahlungen nachweisen. Der Kunde tritt hiermit alle Ansprüche, die bei Beschädigung, Untergang oder sonstigem Verlust der Ware entstehen, insbesondere Versicherungsansprüche an TAUTEC ab.


5. Behandlung von Daten

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, daß seine Daten von TAUTEC in dem durch den Zweck des Kaufvertrages vorgegebenen Rahmen erhoben, verarbeitet und genutzt werden. TAUTEC wird die einschlägigen Datenschutzbestimmungen beachten.

Der Kunde erklärt sich darüber hinaus damit einverstanden, daß die mit seiner Bestellung im Zusammenhang stehenden personenbezogenen Daten auch zu gewerblichen Zwecken einschließlich der Weitergabe an Dritte verarbeitet und genutzt werden.

Die Einverständniserklärung gibt der Kunde durch die Absendung der Daten mittels der ausgefüllten Eingabemaske ab. Der Kunde hat das Recht, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Kunde ist ferner berechtigt, nach Eingabe seines Passworts auf der dafür vorgesehenen Website oder nach schriftlicher oder elektronischer Mitteilung an TAUTEC den Bestand und Umfang seiner gespeicherten Daten einzusehen.


6. Preise, Zahlung

Für die Leistungen von TAUTEC gilt die bei Auftragserteilung jeweils aktuelle Preisliste, die im Internet unter der Domain www.tautec-electronics.de abgerufen werden kann. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird gesondert ausgewiesen und berechnet.

Die Rechnungsstellung erfolgt nach Auftragserteilung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.

Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Diskont-, Wechselspesen und Kosten trägt der Kunde.

Sofern sich der Kunde in Verzug befindet, ist TAUTEC berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt TAUTEC vorbehalten.

Der Kunde ist zur Aufrechnung, auch wenn Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten wurden.


7. Gewährleistung

Die TAUTEC gewährleistet, daß die gelieferte Ware frei von Konstruktions-, Fabrikations- und Materialmängeln ist. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf unsachgemäße Behandlung oder Verwendung sowie Weiterverwendung beschädigter Ware. Die Gewährleistung erlischt, soweit Reparaturen oder Änderungen an der Ware von Dritten vorgenommen oder wenn Gebrauchsanweisungen nicht befolgt werden.

TAUTEC kann im Falle eines Mangels nach ihrer Wahl diesen beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern. Ist auch eine wiederholte Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlgeschlagen, kann der Kunde eine der Wertminderung entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der TAUTEC über. Schadensersatzansprüche bestimmen sich ausschließlich nach Maßgabe der Ziffer 8.

Eine Bezugnahme auf DIN-Normen beinhaltet grundsätzlich die nähere Warenbezeichnung und stellt keine vereinbarte Beschaffenheit der Ware durch die TAUTEC dar, es sei denn, daß eine solche Beschaffenheitsvereinbarung ausdrücklich getroffen wurde.

Der Kunde ist verpflichtet, TAUTEC offensichtliche Mängel der Ware unverzüglich, spätestens jedoch sieben Tage nach Ablieferung der Ware schriftlich mitzuteilen. Zeigt der Kunde innerhalb dieses Zeitraums keinen Mangel an, so gilt die Ware als mangelfrei und vertragsgemäß genehmigt. Erkennbare oder verdeckte Mängel hat der Kunde schriftlich anzuzeigen, sobald sie offensichtlich sind, spätestens innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist. Wird TAUTEC ein solcher Mangel nicht rechtzeitig angezeigt, so entfällt jede Gewährleistung.

Die Verjährungsfrist berechnet sich ausschließlich nach Maßgabe der Ziff. 9.2.


8. Haftung

8.1 Schadensersatzansprüche des Kunden - mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung vertragswesentlicher Rechte und Pflichten (sog. Kardinalpflichten) - sind insofern ausgeschlossen, als sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von TAUTEC oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Falle leichter Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung von TAUTEC auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

8.2 Die vorstehenden Regelungen gelten für alle Schadensersatzansprüche unabhängig vom Rechtsgrund.

8.3 Eine etwaige Haftung als Hersteller nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt durch die vorstehende Regelung in Ziff. 9.1. unberührt.

8.4. Wenn nichts Gegenteiliges ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, sind die Liefergegenstände nicht für den Einsatz in lebenserhaltenden Geräten oder Systemen, Humanimplantaten, Nuklearanlagen oder Systemen oder anderen Anwendungen geeignet, in denen ein Produktversagen Leben bedrohen oder katastrophale Folgeschäden auslösen kann. Der Käufer wird den Verkäufer von jeglichen Ansprüchen Dritter freistellen, die aus einem Verstoß gegen diesen Hinweis resultieren.


9. Verjährung

9.1 Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund von schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bzw. aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns oder unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie aufgrund von Mängeln, die arglistig verschwiegen wurden, verjähren in den gesetzlichen Fristen. Gleiches gilt, wenn wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben oder gem. Ziff. 9.3 haften. Die gesetzlichen Fristen gelten ebenfalls für Mängel bei einem Bauwerk oder für Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.

9.2 Alle sonstigen Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr ab Lieferdatum.


10. Verpackung - Hinweise zur Verpackung (Verpackungsverordnung)

Wir sind gemäß der Regelungen der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet, Verpackungen unserer Produkte, die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (wie etwa dem "Grünen Punkt" der Duales System Deutschland AG) tragen, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen. Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten bitte mit uns in Verbindung.

TAUTEC ELECTRONICS GmbH
Moosfennstrasse 16
14542 Werder/Havel
Deutschland
Telefon: +49 3327 741718
Fax: +49 3327 741719

Wir nennen Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, das die Verpackungen kostenfrei entgegennimmt. Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die Verpackung an uns zu schicken. Die Verpackungen werden von uns wieder verwendet oder gemäß der Bestimmungen der Verpackungsverordnung entsorgt.


11. RoHs-Konformität

Die RoHs-Konformität finden sie in der Artikelbeschreibung.Ist ein Artikel RoHs-konform wird dieses in der Artikelbezeichnung an der entsprechenden Stelle mit einem "Ja" gekennzeichnet. Basierend auf den Angaben des Herstellers, enthält dieses Produkt entweder KEINE Substanzen oberhalb der zulässigen Konzentrationshöchstwerte, welche durch die RoHS-Richtlinie begrenzt sind, oder das Produkt darf Substanzen oberhalb der zulässigen Konzentrationshöchstwerte entsprechend der RoHS-Richtlinie enthalten, falls dies im Anhang der RoHS-Richtlinie für dieses spezielle Produkt erlaubt ist.Produkte die der RoHs-Richtlinie nicht entsprechen werden an der entsprechenden Stelle mit "Nein" gekennzeichnet. Basierend auf den Informationen des Herstellers enthält dieses Produkt Substanzen oberhalb der zulässigen Konzentrationshöchstwerte welche, durch die RoHS Richtlinie begrenzt sind.


12. Widerruf

Ist der Kunde Verbraucher, kann er seinen von TAUTEC erteilten Auftrag nach § 361 a BGB widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich oder durch Rücksendung der Ware binnen zwei Wochen zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Bei Bestellungen bis zu einem Wert von € 40,00 hat der Kunde die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen. Die Widerrufsfrist beginnt erst nach erfolgter Information des Verbrauchers nach § 2 FernAbsG sowie nach einer Belehrung über sein Widerrufsrecht, nicht jedoch vor dem Tag, an dem der Kunde die Ware erhält.


13. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Liefergeschäft ist, soweit vereinbar, der Gerichtsstand von Tautec-Electronics. Der Sitz von Tautec-Electronics wird als Gerichtsstand vereinbart für den Fall, dass der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Vertragspartner seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder der Wohnsitz des Vertragspartners zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts..


14. Impressum

TAUTEC ELECTRONICS GmbH
Moosfennstrasse 16
14542 Werder/Havel
Deutschland

Email: info@tautec-electronics.de



15. Zusatzbestimmung

Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Nichtige oder unwirksame Bedingungen werden durch die gesetzlichen Bestimmungen ersetzt.

Stand 08/2007

16. Schutzrechtsverletzung


Wir sind bestrebt, alle gesetzlichen Anforderungen, Vorschriften und Informationspflichten vollständig zu erfüllen. Falls Sie vermuten, dass dies nicht der Fall ist, teilen Sie dies bitte umgehend per eMail an support@tautec-electronics mit, damit zügig Abhilfe geschafft werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die zeitaufwendigere Einschaltung eines Rechtsanwaltes zur für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung nicht dessen wirklichen oder mutmasslichen Willen entspricht.


Wir danken Ihnen für die Akzeptierung unser AGBs und wünschen Ihnen viel Freude mit unseren Produkten. Wir werden Ihnen die Ware schnellstmöglich zukommen lassen.

Mit freundlichen Grüssen

Ihr Tautec-Electronics-Team.

Mail: info@tautec-electronics.de
URL: http://www.tautec-electronics.de
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